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Leistungsverzeichnis

zahlen und faktenKostenübernahme:
Private Krankenkassen übernehmen unter Umständen die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie dazu mehr Informationen benötigen.

Keine Kostenübernahme ermöglichen hingegen Gesetzliche Krankenkassen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie, Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen oder gegebenenfalls Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und eine Kostenübernahme abzuklären.
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung jedoch selbst übernehmen.

Selbstzahler haben jedoch auch eine ganze Reihe von Vorteilen:
• Keine Wartezeiten, bis Sie ein Vorgespräch und einen Therapieplatz bei mir bekommen.
• Ich biete Ihnen flexible Termine an, die sich nach Ihren Bedürfnissen richten.
• Wenn Sie Selbstzahler sind, erfährt Ihre Krankenkasse weder die Tatsache, dass Sie Therapie in Anspruch nehmen, noch eine Diagnose.

• Als Selbstzahler bestimmen allein Sie, welche Verfahren bei Ihnen zum Einsatz kommen, nicht die Krankenkasse.

• Außerdem gelten Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer absetzbar.

Es gelten derzeit folgende Kostensätze (Stand: 01.10.2022):
Psychotherapie: Erstgespräch (60 Minuten) 60 Euro
Psychotherapie: Sitzung (60 Minuten) 90 Euro
Paartherapie: Sitzung (90 Minuten) 160 Euro
Trennungsberatung: Sitzung (60 Minuten) 90 Euro
Hypnose/Tiefenentspannung/Traumreise: Sitzung (60 Minuten) 100 Euro